Berger-Seemüller Lepra-Stiftung
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Jahresbericht

Die Jahresabrechnung erfolgt jährlich und wird ehrenamtlich vom em. Wirtschaftsprüfer Dkfm. Dr. Johannes Müller, Salzburg, erstellt und den zuständigen Stiftungsorganen sowie dem Erzbischof von Salzburg zur Kenntnis gebracht. Der Jahresabschluß wird - auch um Spenden an die Stiftung von der Steuer absetzen zu können - von der Nexia TU Wirtschaftsprüfungs GmbH, Salzburg, geprüft.
 

Gesamtförderungen seit 1982 in EUR:

Leistungen 1982 – 1990 278.154,80
Leistungen 1991 97.697,49
Leistungen 1992 87.883,04
Leistungen 1993 57.059,00
Leistungen 1994 47.551,29
Leistungen 1995 122.170,96
Leistungen 1996 73.341,28
Leistungen 1997 112.650,74
Leistungen 1998 107.832,31
Leistungen 1999 116.165,83
Leistungen 2000 75.466,88
Leistungen 2001 69.625,31
Leistungen 2002 71.240,03
Leistungen 2003 33.123,92
Leistungen 2004 55.109,62
Leistungen 2005 26.051,00
Leistungen 2006 21.065,00
Leistungen 2007 20.350,25
Leistungen 2008 22.524,53
Leistungen 2009 19.500,00
Leistungen 2010 29.000,00
Leistungen 2011 26.000,00
Leistungen 2012 39.000,00
Leistungen 2013 39.000,00
Leistungen 2014 26.000,00
Leistungen 2015 27.000,00
Leistungen 2016 27.000,00
Leistungen 2017 27.000,00
Leistungen 2018 21.000,00
Leistungen 2019 25.000,00
Leistungen 2020 21.077,00
Leistungen 2021 41.000,00
Leistungen 2022 26.000,00
Leistungen 2023 28.000,00


Gesamt 1.916.640,28
Für diese Zuwendungen an konkrete Projekte von Leprahilfsorganisationen in Ländern, in denen Lepra grassiert, wurden die ungeschmälerten Spendeneingänge, Schenkungen und Legate sowie die Erträge des Stiftungskapitals herangezogen. In den letzten Jahren haben die niedrigen Zinssätze und damit Erträgnisse des Vermögens trotz eines erfreulichen Spendenaufkommens leider die Möglichkeit der Stiftung, größere Beträge zur Verfügung zu stellen, beschränkt.

Inflationsrücklage
Wenn das Kuratorium einen entsprechenden Beschluß gefasst hatte, wurde in der Vergangenheit jener Teil der Zinserträge, der etwa der Geldentwertung entsprach,  in Form einer Inflationsrücklage dem Stiftungskapital zugeführt, um die Kaufkraft des Stfitungsvermögens zu erhalten. In den letzten Jahren wurde wiederholt wegen der geringen Inflationsrate auf eine Zuweisung zur Inflationsrücklage verzichtet, so auch für die Jahre 2013 bis 2021.

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