Stadtpfarrer Josef Berger hinterließ 1979 eine Summe von 145.000,- Euro mit dem Auftrag, in der Pfarre Aigen eine Stiftung zu Gunsten Leprakranker zu gründen: „Schon von frühester Kindheit an empfand ich es als Skandal, dass die Christenheit das Werk Christi, die Heilung des Aussatzes, nicht wirksam weiterführte und vollendete. Längst könnte diese Geisel der Menschheit ausgelöscht sein.“
Durch seine Sparsamkeit und Zuwendungen von Helfern und Gönnern, die in der Ehrentafel genannt sind, schuf Pfarrer Berger die Grundlage der heutigen Stiftung.
Die Berger-Seemüller-Lepra-Stiftung wurde von HH. Erzbischof Dr. Karl Berg mit Dekret vom 19. November 1980 als kirchliche Stiftung errichtet. Im Jahr 2010 und 2018/19 wurde die Stiftungserklärung jeweils überarbeitet, neu gefasst bzw ergänzt und nach Genehmigung durch das Konsistorium von den HH. Erzbischöfen Dr. Alois Kothgasser und Dr. Franz Lackner bestätigt.
Auszug aus der aktuellen Stiftungserklärung:
I Präambel
"Am 14.7.1979 ist Herr Stadtppfarrer Josef Berger verstorben. In seinem Testament vom 7.11.1977 samt Zusatz vom 17.11.1977 brachte der Verstorbene seinen Willen zum Ausdruck, dass seine Ersparnisse für einen ganz bestimmten Zweck verwendet werden sollten, heißt es doch in diesem Testament unter anderem:
"Schon von frühester Jugend an empfand ich es als Skandal, dass die Christenheit das Werk Christi, die Heilung des Aussatzes, nicht wirksam weiterführte und vollendete. Längst könnte diese Geisel der Menschheit ausgetilgt sein. Daher bemühte ich mich durch Sparsamkeit, dafür etwas zustande zu bringen. Erst als Pfarrer und unterstützt durch die Uneigennützigkeit meiner beiden Angestellten sowie durch Zuwendungen von verschiedensten Leuten konnte ich ernstlich damit beginnen. Es kamen ansehnliche Summen zustande, die schon von Anfang an von mir für diesen Zweck - Aussätzigen-Hilfe - gewidmet wurden.
Alles wurde sorgfältig in Wertpapieren und Sparbüchern angelegt zum Zweck einer Stiftung für die Aussätzigen.........
IV Zweck der Stiftung
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Erträgnisse des seinerzeit vom Pfarrer Josef Berger der Stiftung gewidmeten Vermögens dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, Medikamente und kräftige Kost für leprakranke Menschen zu besorgen oder zu finanzieren, sowie für die Förderung medizinischer Forschung, insbesondere über Möglichkeiten, die Ansteckung mit Lepra zu verhindern und einen Impfstoff gegen Lepra zu entwickeln, und auch für Bildungsmaßnahmen für leprakranke Menschen. Das der Stiftung sonst zugewendete Vermögen, sei es durch letztwillige Verfügungen, Geschenke, Spenden oder Ähnliches, kann auch dafür verwendet werden, leprakranken Menschen in allen Lebensbereichen und Lebenslagen Unterstützungen zukommen zu lassen, beispielsweise durch Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen, zur Gewährung von Hilfen zur Gründung von Kleinunternehmen oder Kooperativen, Maßnahmen, die Hilfe zur Selbsthilfe darstellen, dazu dienen, Armut und Not von Leprakranken in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu bekämpfen, ihnen damit ein nachhaltiges Wirtschaften und selbstständige Existenz zu ermöglichen und Maßnahmen zu finanzieren, die dazu dienen, Leprakranke wieder sozial zu integrieren.
Schließlich gehört zum Zweck der Stiftung auch die Ausbildung von Personal zur Betreuung und Unterstützung von Leprakranken und deren Gemeinschaften.
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V Mittel der Stiftung
1.Materielle Mittel:
a) dem Willen von Pfarrer Josef Berger entsprechend ist das der Stiftung seinerzeit gewidmete Vermögen zu bewahren; nur die Erträgnisse dieses Vermögens dürfen für die in Punkt IV.1. genannten Zwecke verwendet werden.................
b) Gelder und Vermögenswerte, die der Stiftung zugewendet werden, sei es in Form von Spenden, aufgrund letztwilliger Verfügungen, Schenkungen oder aus anderen Rechtsgründen, sind gleichfalls zweckgewidmet, wie in Punkt IV. festgelegt, zu verwenden.
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VI Verwaltung und Verwaltungsorgane
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2. Die zweckentsprechende Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Verwendung der aus dem Stammvermögen zu erzielenden Erträgnisse (insbesondere Zinsen) der Spenden und der sonstigen Zuwendungen obliegt dem Kuratorium.
Das Kuratorium besteht aus 5 Personen:
a) dem Pfarrer von Salzburg-Aigen;
b) drei Mitgliedern des Pfarrgemeinderates Salzburg-Aigen, die von diesem Pfarrgemeinderat jeweils gewählt werden
c) dem Caritasdirektor der Erzdiözese Salzburg.
Die Funktionsdauer des Kuratoriums beträgt vier Jahre, das Kuratorium hat mindestens einmal jährlich eine Sitzung abzuhalten.
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3. Das Kuratorium hat insbesondere auch für die gegenständliche Stiftung zwei
Geschäftsführer
zu bestellen und eine Geschäftsordnung zu erlassen. Die Geschäftsführer haben die laufenden Agenden zu besorgen.................
4. Sowohl die Mitgleider des Kuratoriums als auch die Geschäftsführer haben ihre Funktion ohne jedes Entgelt auszuüben.
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